Erhalten Sie in unserem Unternehmens-Factsheet wichtige Einblicke in Novelis’ Geschäft, Nachhaltigkeitsengagement und weltweite Aktivitäten.
Im Herzen von Chemnitz, der diesjährigen Kulturhauptstadt Europas, ist mit dem Johanniskarree ein zukunftsweisender Gebäudekomplex entstanden.
Erfahren Sie, wie wir unsere CO₂-Reduktionsziele verfolgen und nachhaltige Lösungen für unsere Kunden bereitstellen.
Entdecken Sie Karrieremöglichkeiten in unserer neuen Anlage in Bay Minette und erfahren Sie mehr über dieses hochmoderne Werk, das die Zukunft von nachhaltigem Aluminium gestaltet.
Novelis verpflichtet sich, sichere Arbeitsbedingungen für alle unsere Mitarbeitenden, Auftragnehmer und Besucher zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Verpflichtung hat Novelis sieben kritische Verfahren, sogenannte Safety Absolutes, eingeführt, um vor schweren Verletzungen zu schützen. Darüber hinaus stellt der Novelis Contractor Safety Process in Zusammenarbeit mit Avetta, dem führenden Anbieter von Software für Supply-Chain-Risikomanagement, sicher, dass Auftragnehmer bei Arbeiten auf unserem Gelände sicher bleiben.
Mitarbeiter müssen einen energiefreien Zustand herstellen und gegen Wiederanlauf sichern, bevor sie Wartungsarbeiten durchführen oder an Geräten arbeiten.
Nur geschulte, zertifizierte und/oder lizenzierte Mitarbeiter dürfen Kräne bedienen – und nur, wenn alle Sicherheitsfunktionen betriebsbereit sind und die Last die Sicht des Bedieners nicht behindert. Bedienern ist es untersagt, eine schwebende Last über Personen zu bewegen, und Fußgängern ist es untersagt, unter einer von einem Kran schwebenden Last hindurchzugehen.
Alle Maschinenschutzvorrichtungen oder -systeme müssen vor dem Betrieb der Maschine funktionsfähig sein. Das Entfernen oder Umgehen von Maschinenschutzvorrichtungen ist strengstens untersagt.
Mitarbeitern ist es untersagt, einen Schrottstrom zu kontaminieren, und Schmelzmetallverarbeitungsanlagen dürfen nicht mit bekannter Kontamination betrieben werden.
Nur geschulte, zertifizierte und/oder lizenzierte Mitarbeiter dürfen mobile Geräte bedienen – und nur, wenn alle Sicherheitsfunktionen betriebsbereit sind und die Last die Sicht des Bedieners nicht behindert. Sichere Betriebs- und Fußgängersicherheitsverfahren müssen jederzeit eingehalten werden.
Arbeiten in Höhen über 1,22 Metern (4 Fuß) sind nur unter Einhaltung der Absturzsicherungsrichtlinien zulässig, die von Standardgeländersystemen über gesicherte Leitern bis hin zu Ganzkörpergurten und stoßdämpfenden Verbindungsmitteln reichen.
Mitarbeitern ist es untersagt, einen genehmigungspflichtigen engen Raum zu betreten, bevor eine vollständig ausgefüllte Genehmigung vorliegt, die bestätigt, dass alle festgelegten Sicherheitsbedingungen erfüllt sind.